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Uruguayisches Führungszeugnis

Die zuständige Behörde für die Erteilung der Apostille für uruguayische Dokumente ist das Außenministerium Uruguays. Apostillierte Führungszeugnisse (eine notwendige Voraussetzung für die Anerkennung in Deutschland) müssen in Uruguay von einem Familienmitglied oder Freund mit einer Kopie ihres Personalausweises bei der Nationalen Direktion der Kriminalpolizei (Dirección Nacional de Policía Científica) beantragt und dann zum Außenministerium gebracht werden, um die Apostille zu erhalten. Anschließend muss die Dokumentation per Post an die Adresse des Antragstellers im Ausland gesendet werden.

Ausstellung eines Führungszeugnisses:

Für den Fall, dass die deutsche Behörde oder Firma, der die Dokumentation vorgelegt werden muss, nicht verlangt, dass die Bescheinigung mit einer Apostille versehen ist, kann das Konsulat (kostenlos) eine Bescheinigung ohne Apostille ausstellen, aus der hervorgeht, dass im Strafregister Uruguays keine Eintragung über den Antragsteller enthalten ist. Bitte beachten Sie, dass das Dokument in diesem Fall nicht von der zuständigen uruguayischen Behörde ausgestellt wird.

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