top of page
Aufgaben der Botschaft

Die Aufgaben einer diplomatischen Vertretung (Botschaft) sind international durch das Wiener Abkommen von 1961 (ART 3) geregelt:

- Vertretung des Entsendestaats vor dem Empfangsstaat

- im Empfangsstaat die Interessen des Entsendestaats und seiner Staatsangehörigen im Rahmen des völkerrechtlichen Rahmens zu wahren;

- verhandeln mit der Regierung des Empfangsstaats;

- ​ sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über die Bedingungen und die Entwicklung der Ereignisse im Empfangsstaat zu informieren und die Regierung des Entsendestaats darüber zu unterrichten;

- freundschaftliche Beziehungen zu fördern und wirtschaftliche, kulturelle sowie wissenschaftliche Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu entwickeln.

bottom of page