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Einvertändniserklärung für Reisen Minderjähriger

Erlaubnis für den Minderjährigen, nach Uruguay einzureisen/Uruguay zu verlassen:

Die Erlaubnis für den Minderjährigen:

- Sie kann maximal 180 Tage gültig sein, wenn die Eltern des Minderjährigen keine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen, und einem Minderjährigen kann die Erlaubnis für mehr als eine Reise erteilt werden, falls die Eltern dies wünschen.

- die gesetzlichen Vertretern des Minderjährigen können angeben, mit welcher volljährigen Person ihr Kind zur Ausreise ins Ausland berechtigt ist.

Hinweis: Es ist nicht erforderlich, dass der Minderjährige seine Eltern bei der Ausfertigung der für ihn bestimmten Erlaubnis begleitet.

Ausstellung de Vollmacht

Es gibt zwei Möglichkeiten, gültige Vollmachten für Uruguay zu erteilen:

1. Erteilung einer Vollmacht durch einen Notar des Wohnsitzlandes; diese muss später von der zuständigen Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt worden ist, mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten uruguayischen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Schließlich muss die Vollmacht von einem uruguayischen Notar beurkundet werden.

In diesem Fall wird empfohlen, dass Sie dem deutschen Anwalt per E-Mail das Modell der Vollmacht senden, das der Notar in Uruguay Ihnen geschickt hat, um sicherzustellen, dass diese Vollmacht alle vom uruguayischen Recht geforderten Formalitäten erfüllt.

2. Erteilung der Vollmacht beim uruguayischen Konsulat - Ein Mustertext der Vollmacht vom Notar in Uruguay ist einzureichen, damit er in die übliche Textformulierung des Konsulats eingepasst werden kann.

Nach Erteilung der Vollmacht muss die Unterschrift des Konsuls im Außenministerium von Uruguay legalisiert werden. Schließlich ist die Vollmacht vom uruguayischen Notar zu beurkunden.

Einreise- und Ausreisebedingungen für Haustiere (nicht kommerzieller Zwecke)

Hund und/oder Katze

 

Bei der Einreise mit Haustieren (Hund oder Katze) nach Uruguay ist eine von der zuständigen Behörde nicht länger als 10 Tage vor der Abreise ausgestellte, offizielle Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass:

 

    1. das Haustier frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist;

    

    2. die Tollwutimpfung aktualisiert wurde (bitte Bescheinigung mit Impfdatum, Art, Serie und Marke der Impfung einreichen) und;

    

    3. (für Hunde) die Impfung gegen „Taenia echinococcus“ mit dem Mittel Praziquantel zwischen 72 Stunden und 30 Tagen vor Abreise verabreicht und im Impfpass festgehalten wurde.

 

Die Bescheinigung muss folgendes beinhalten:

 

- Name und Anschrift des Tierhalters

Vom Tier: (Hund/Katze):

- Name, Geschlecht, Geburtsdatum und alle Angaben zur Identifizierung des Tieres: Rasse, Alter, Farbe, Größe, Gewicht, Art und Zeichnung des Fells, sonstige Kennzeichen oder Beschreibung.

Ferner soll die Herkunft und das Zielland des Tieres angegeben werden und die Bescheinigung muss die Unterschrift des Tierarztes und den Stempel des Veterinäramts tragen.

Eine konsularische Beglaubigung des Dokuments ist nicht notwendig.

 

Falls der Aufenthalt von Hunden oder Katzen in Uruguay länger als 30 Tage beträgt, muss man sich in den 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay eine entsprechende Bescheinigung in der Bezirksverwaltung (Departamento) Ihres Aufenthaltsortes ausstellen lassen.

   Im Falle von Montevideo: Zonal de Montevideo. Anschrift: Millán 4741. Tel.: 2308 8653 oder 2309 8410 Intern 249;

   Im Falle von Maldonado: Zonal de Maldonado. Anschrift: Santana s/n. Tel.: 4222 3853

 

- Gemäß Gesetzesverordnung Nr. 273/018 müssen Hunde seit dem 01.10.2018 mit individueller Identifikation durch elektronisches Gerät (Mikrochip), verbunden mit dem von der zuständigen Behörde (Amtstierarzt) ausgestellten Internationalen Gesundheitszertifikat ins Land ein- und ausreisen.

 

- Diese Bestimmung gilt für alle Tiere, die älter als 90 Tage sind.

 

- Der Mikrochip soll ISO-Standard 11784 entsprechen und die FDX-B-Technologie anwenden. Wenn der platzierte Mikrochip nicht den vorgenannten Standards entspricht, ist ein Lesegerät vom Hundebesitzer bei Ankunft in Uruguay zur Verfügung zu stellen.

 

Unter folgendem Link des uruguayischen Ministeriums für Viehzucht, Landwirtschaft und Fischerei finden Sie Information über Ein- und Ausreisebedingungen für Hunde:

 

http://www.mgap.gub.uy/unidad-organizativa/direccion-general-de-control-de-inocuidad-alimentaria/viaja-con-mascotas

Andere Haustiere

 

Für die Einreise anderer Haustiere müssen Sie ein Schreiben in spanischer Sprache an folgende Adresse richten:

 

    División Sanidad Animal del Ministerio de Ganadería, Agricultura y Pesca (MGAP)

    Tel.: (00598) 2412 6344/19 . Fax: (00598) 2412 6306 . disana[at]mgap[dot]gub[dot]uy

 

    Departamento de Control de Comercio Internacional

    Tel.: (00598) 2412 6338 . rguerrero[at]mgap[dot]gub[dot]uy

    

    und División Fauna - Departamento Técnico

    Tel.: (00598) 2915 6453 . renare[at]mgap[dot]gub[dot]uy

 

Angaben im Schreiben: Importgenehmigung Ihres Tieres, komplette Informationen über das Haustier (z.B. Pferde: Alter, Geschlecht, Zweck - Pferdesport, Reproduktion, Eigennutzung, usw. -, Herkunftsland und Zieladresse in Uruguay). Die uruguayische Behörde wird daraufhin die gesundheitlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen, bestimmen und bekannt geben.

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