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Reisepass und Personalausweis

Gemäß der am 16. September in Kraft getretene Verordnung 281/022, enthält neue Voraussetzungen für die Passbeantragung: 

1) Für die Erneuerung von Reisepässen für Personen über 18 Jahren ist die Vorlage eins deutschen Führungszeugnisses mit Apostille.

2) Für die erstmalige Ausstellung von Reisepässen für Erwachsene und Minderjährige ist es erforderlich:

Die deutschen Geburtsurkunden (bzw. ausländischen Geburtsurkunden)mit Apostille beim uruguayischen Standesamt registrieren lassen. Nach der Registrierung wird eine Bescheinigung der Registrierung der Geburtsurkunde ausgestellt „Testimonio de inscripción de partida de nacimiento“ und muss bei unserem Konsulat vorgelegt werden, um Antrag zur Ausstellung des Reisepasses einzuleiten.

 

In den kommenden Monaten wird unser Konsulat das System für die Registrierung von Geburtsurkunden einführen. Sobald das System in unserem Konsulat implementiert ist, werden Sie über unsere Website informiert oder wir können Sie bei Interesse per E-Mail benachrichtigen.

Der Antrag auf Erteilung einer Apostille für ein Führungszeugnis mit Apostille muss persönlich beim Bürgeramt gestellt werden. Terminvereinbarungen können per E-Mail (E-Mail des Bürgerbüros Ihrer Wahl) oder telefonisch unter Tel. (030) 115 beantragt werden.

Sie können sich ebenfalls per E-Mail bei der zuständigen Meldebehörde informieren, ob es möglich ist die Ausstellung des Führungszeugnisses mit Apostille per E-Mail oder postalisch zu beantragen.

Erstmalige Ausstellung des Reisepasses

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

 

- Geburtsurkunde des uruguayischen Vaters / der uruguayischen Mutter bzw. des Großvaters / der Großmutter uruguayischer                      Staatsangehörigkeit (im Original)

- Registrierung der Internationalen Geburtsurkunde des Antragstellers mit Apostille und

- Personalausweis (falls vorhanden ist die Registrierung nicht Notwendig)

- Führungszeugnis mit Apostille und die dazugehörige Übersetzung, welche in unserem Konsular beantragt werden sollte

* Wenn Sie nicht über die originale uruguayische Geburtsurkunde verfügen, können Sie diese kostenlos beim Konsulat anfordern.

Bei Minderjährigen muss außerdem Folgendes vorgelegt werden:

 

- Internationale Geburtsurkunde des Minderjährigen mit Apostille, deren Ausstellungsdatum nicht mehr als ein Jahr zurückliegen darf;

- Geburtsurkunde der uruguayischen Mutter / des uruguayischen Vaters (im Original) und

- Registrierung der internationalen Geburtsurkunde 

- Passfoto mit hellem Hintergrund (aufgenommen in einem Fotostudio, nicht von einem Automaten)

 

Um die internationale Geburtsurkunde zu beantragen, müssen Sie sich an das Standesamt des Bezirks wenden, in dem Ihre Geburt registriert wurde, und nach der Behörde fragen, die die Apostille ausstellt. In Berlin ist es das LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).

Internationale Geburtsurkunden werden in mehreren Sprachen, darunter auch Spanisch, ausgestellt, daher ist ihre Übersetzung nicht erforderlich.

 

Am Tag der Ausstellung des Passes bzw. des Ausweises müssen sich beide Elternteile zusammen mit dem Minderjährigen mit ihren jeweils gültigen Ausweispapieren einfinden.

Erneuerung eines Passes oder Personalausweises

- Terminvereinbarung

- abgelaufenen oder vor Ablauf stehenden Reisepass oder Ausweis 

- Für die Passbeantragung gilt ebenfalls die Vorlage des Führungszeugnisses mit Apostille und die dazugehörige Übersetzung, welche in unserem Konsulat beantragt werden muss  

- ist Ihr Dokument verloren gegangen oder gestohlen worden, muss eine Anzeige bei der Polizei vorgelegt werden

* Derzeit ist die erstmalige Ausstellung eines uruguayischen Ausweises (C.I.) nicht möglich. Ebenso ist zurzeit die Erneuerung eines uruguayischen Ausweises für Ausländer mit Wohnsitz in Uruguay nicht möglich.

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