Was kann ein Konsulat für Sie tun?
Reisepässe ausstellen
Ausstellen von Notpässen, die für eine einzige Reise gültig sind, und -bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten- von Reisegenehmigungen für Minderjährige;
das Ermöglichen aller Handlungen, die von Notaren ausgeführt werden können;
die Legalisation offizieller Dokumente, die den uruguayischen Behörden vorgelegt werden sollen;
das Absenden von Lebensbescheinigungen von Bürgern, die Zahlungen zu erhalten haben, an die Bank für Sozialvorsorge BPS;
uruguayischen Staatsbürgern, die einen Unfall erlitten haben, Hilfe leisten;
Angehörige oder enge Freunde über Unfälle, Todesfälle oder Katastrophen informieren und sie beraten;
sich für festgenommene oder inhaftierte Landsleute einsetzen und unter bestimmten Umständen Nachrichten an Angehörige übermitteln;
Wahrnehmung der Interessen von minderjährigen oder behinderten Personen, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflege;
sicherstellen, dass Bürger, gegen die ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, eine angemessene Verteidigung und ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten;
bei den örtlichen Behörden Nachforschungen zum Aufenthaltsort von Personen anstellen;
Wahrung der Interessen von uruguayischen Landsleuten in Erbschaftsangelegenheiten aufgrund eines Todesfalls;
Kommunikation mit Verwandten oder Freunden, um sie über Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse zu informieren;
Beratung in rechtlichen, medizinischen, notariellen und anderen Fragen leisten.
Partei in einem Gerichtsverfahren sein oder die Befreiung von einer Gefängnisstrafe erwirken;
Rechtsberatung bieten oder in Ihrem Namen Prozesse vor Gericht anstrengen;
dafür sorgen, dass uruguayische Staatsangehörige in Krankenhäusern oder Gefängnissen eine andere als die übliche Behandlung erhalten;
die Aufgaben von Reisebüros, Fluggesellschaften, Banken usw. übernehmen;
die Verlängerung Ihres Aufenthalts als Tourist im Ausland beantragen;
Fahrkarten oder Mittel für eine Rückkehr nach Uruguay oder für eine Reise zu einem anderen Ort zur Verfügung stellen, außer in ganz besonderen Fällen der Rückführung ins Heimatland;
Ihnen Geldbeträge zur Verfügung stellen oder die Zahlung von Rechnungen übernehmen (dies gilt für Hotel-, Gerichts, Arzt- und alle anderen Arten von Rechnungen);
Ihnen eine Unterkunft, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsstelle oder Arbeitserlaubnis zu verschaffen, oder eine Bürgschaft für Sie übernehmen;
bei den örtlichen Behörden die Regelung Ihres Aufenthaltsstatus betreiben.