Einwanderung
Einwanderung für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise nach Uruguay. Wenn sie beabsichtigen nach Uruguay einzuwandern, müssen sie innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei unserer Einwanderungsbehörde beantragen:
Dirección Nacional de Migración, Sección Residencias
Adresse: Misiones 1513 - Montevideo
Tel.: (00598 2) 916.04.71 - 9154742 - 9160970 - 9156263 - 9158047 - 9161094)
Folgende Dokumente sind erforderlich:
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Um eine Familienzugehörigkeit nachzuweisen, sind folgende aktuelle Urkunden (im Original) beizubringen: Internationale Geburts- und ggf. Heiratsurkunde mit Apostille (in verschiedenen Sprachen, u.a. Spanisch, brauchen keine Übersetzung)
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Führungszeugnis vom Herkunftsland und dem Land/den Ländern, in dem/denen man innerhalb der letzten fünf Jahre gelebt hat, mit Apostille
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Gültiger Reisepass, mit dem man ins Land eingereist ist, und zwei Kopien davon
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Einkommen: Notarieller Nachweis mit Apostille, aus dem hervorgeht, dass eine Tätigkeit oder ein Beruf ausgeübt wird, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, ohne dass soziale Verpflichtungen für das Gastgeberland entstehen, und/oder: dass man über Mittel verfügt, die das Bestreiten des Lebensunterhalts ermöglichen (Immobilieneigentum, Steuererklärung, …). Hier ist zu beachten, dass der Nachweis die Höhe des monatlichen Einkommens enthalten muss.
Alle öffentlichen Urkunden, die in Deutschland ausgestellt worden sind, müssen von der zuständigen Stelle in Deutschland mit Apostille versehen werden. Die apostillierten Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in Uruguay übersetzt und beim Außenministerium in Montevideo (Ministerio de Relaciones Exteriores) zur Anerkennung vorgelegt werden.
Liste von Übersetzern: http://www.colegiotraductores.org.uy/index.php/traductores
In Uruguay:
5. Das Gesundheitszeugnis für die Aufenthaltsgenehmigung (carné de salud para tramitar residencia) wird vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública - División Clínicas Preventivas) in der Straße Durazno 1242, in Montevideo (Tel.: 9029000) ausgestellt.
Für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung ist der Impfpass erforderlich. Unter Vorlage des Impfpasses wird der Gesundheitsausweis ausgestellt, welcher eine Grundvoraussetzung für den Antrag der Aufenthaltsgenehmigung ist. Sollte man nicht alle erforderlichen Impfungen haben, müssen diese in Uruguay nachgeholt werden.
Weiterhin:
- Einreisedatum in Uruguay: mündliche Erklärung oder Tarjeta de entrada/salida (dieses Formular erhält man an der Grenze, bei der Einreise);
- 2 Passfotos mitbringen
Alle oben genannten Dokumente müssen persönlich bei der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden. Beachten Sie, dass ein Dolmetscher mitzubringen ist, falls Sie der Sprache nicht mächtig sind.
Working Holiday Visum
Uruguay und Deutschland haben ein Working-Holidays-Programm unterzeichnet. Das Programm richtet sich an junge Deutsche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die in erster Linie beabsichtigen, in Uruguay ihre Ferien zu verbringen; es ermöglicht ihnen während eines maximal einjährigen Aufenthalts Ferienjobs auszuüben, wertvolle Erfahrungen über die Kultur und das Alltagsleben im Gastland zu sammeln und Sprachkenntnisse zu erwerben.
Für den Antrag eines Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr)
- 1 aktuelles Passfoto
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt: 400 € monatlich für die ersten drei Monate (1.200 €) plus Deckung der Kosten für die Unterkunft, nachgewiesen anhand von eigenen Kontoauszügen (nicht von Dritten!) der letzten drei Monate (ausgestellt innerhalb von 30 Tagen vor Antragstellung)
- Flugticket nach Uruguay
- Rückflugticket nach Deutschland nach einem Jahr oder Nachweis von finanziellen Mitteln in Höhe von 1000 € anhand von eigenen Kontoauszügen (nicht von Dritten!)
- Ärztliche Gesundheitsbescheinigung eines Allgemeinarztes, aus der hervorgeht, dass die Person an keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheiten leidet, die einen Aufenthalt in Uruguay verhindern könnten, dafür gibt es kein vorgefertigtes Formular.
- Kranken- und Unfallversicherung (Mindestdeckungssumme: 30.000,-- € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall
sowie einer Krankenhausbehandlung; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
- Führungszeugnis mit Apostille (ab 18 Jahre) vom Herkunftsland und von dem Land / den Ländern, in dem / denen man innerhalb der letzten fünf Jahre gelebt hat (ausgestellt innerhalb von 6 Monaten vor Antragstellung)
- Internationale Geburtsurkunde mit Apostille
Nachdem der Antrag auf die befristete Aufenthaltsgenehmigung (Working Holiday) genehmigt wurde, muss innerhalb von 180 Tagen die Einreise erfolgen.
Visumsarten
Der Visumsantrag wird an die Einwanderungsbehörde von Uruguay gesendet, die über die Genehmigung des Antrages entscheidet.
Es ist erforderlich, den Vorgang ein Monat vor der Reise zu beantragen. Für die Antragstellung eines Visums ist das Erscheinen des Antragstellers, mit Termin, in unserem Konsulat erforderlich.
Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt werden:
1. Touristenvisum
Deutsche Staatsbürger mit einem gültigen Reisepass, die als Touristen für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Uruguay einreisen, benötigen kein Visum.
Unter folgenden Link finden Sie Information, welche Staatsbürger ein Visum benötigen, : https://migracion.minterior.gub.uy/index.php?option=com_content&view=article&id=1280
Für die Beantragung eines Touristenvisums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passbild
- Deutsche Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Flugreservierung nach Uruguay
- Hotelreservierung oder Einladungsschreiben von einer Person mit uruguayischer Staatsbürgerschaft bei Geburt oder Einbürgerung oder von einer Person, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Uruguay besitzt.
* Ausländer mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis können keine Gäste aus dem Ausland einladen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen.
2. Geschäftsvisum
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passbild
- Flugreservierung nach Uruguay (Ticket muss nicht gekauft werden)
- Hotelbuchung
- Einladungsschreiben der uruguayischen Firma (mit einer Kontaktperson) oder Geschäftspartner
- Bestätigungsschreiben des deutschen Arbeitgebers für den Antragsteller
3. Visum für die Teilnahme an Konferenzen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passbild
- Flug- oder Fährreservierung nach Uruguay (Ticket muss nicht gekauft werden)
- Hotelbuchung (auf dem Namen des Antragstellers) oder Name, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson des temporären Wohnsitz in Uruguay
- Einladungsschreiben der Organisation der Veranstaltung. Wenn es sich um eine private Einrichtung handelt, muss der Brief auch eine Beschreibung der Einrichtung und des Ereignisses enthalten. Es ist auch erforderlich, die Nummer der Inschrift oder die Genehmigung des uruguayischen Ministeriums für Bildung und Kultur anzugeben. Es muss auch die Kontaktinformationen des Verantwortlichen für die Institution oder Organisation enthalten
- Dokumentation, die das öffentliche Interesse der Veranstaltung bestätigt